AGB

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für unsere Arbeit keine Erfolgsgarantie geben, da jedes Coaching / jede Beratung / jedes Training und darin gemachten Fortschritte sowie der Verlauf von der beratenen Person / trainierten Person selbst abhängen. Ebenso können wir für das Coaching und den Coaching-Zeitraum keine verbindlichen Vorhersagen treffen. Zudem können im Laufe des Coachings / der Beratung / des Trainings weitere Themen dazu kommen oder neu auftauchen.

Wir können das Coaching / das Training ohne Nennung von Gründen ablehnen oder das Coaching / das Training im Laufe der Zeit selbst abbrechen, wenn für uns wichtige Gründe gegen eine Fortführung sprechen.
Dom_Täschhorn
Die beratene Person geht keine vertraglich verpflichtende Laufzeit ein, sie kann die Gespräche jederzeit abbrechen. Ein Coaching ist jedoch frühestens nach dem zuletzt vereinbarten Terminen kündbar. Verträge, die auf einer Bezuschussung durch eine öffentliche Institution basieren, kommen erst mit der Zusage durch diese Institution zustande (z.B. KFW-Coaching, Gründungsberatung).

Unsere Honorare finden Sie hier. Das Honorar wird in der ersten Coaching-Sitzung vereinbart und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Coachee bei Selbstzahlern und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens bei institutionellen Zahlern. Das Honorar berechnen wir bereits für die erste Stunde. Sie zahlen jedoch nur dann, wenn Sie diese erste Stunde als nützlich empfunden haben.

Wir sind freiberuflich selbständig und schreiben unseren Klienten, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart getrennt Rechnungen.

Wird ein Coaching oder ein Training erst eine Woche vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verlegt, so sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu begleichen. Bei einer Absage oder Verlegung ab einen Tag vor dem vereinbarten Termin sind 100 Prozent zu zahlen. Härtefälle (Krankheit, höhere Gewalt) werden gesondert geregelt.

Fortbildungen, Seminare und Trainings werden durchgeführt, soweit die Mindestteilnehmerzahl von 6 TN nicht unterschritten wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behalte wir uns die Absage der Veranstaltung vor. Ebenso ist ein Absage durch uns aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit bis 4 Tage vor Beginn des Trainings möglich. Bereits gezahlte Beträge werden ohne Abzug zurückerstattet.

Die Abrechnung erfolgt monatlich, wenn das Coaching / der Beratungsprozess monatsübergreifend ist und nichts anderes vereinbart wurde. Honorare sind sofort nach Erhalt fällig. Bereits bezahlte Kurzberatungen verfallen nach 12 Monaten, wenn die beratene Person keine weitere Beratung in Anspruch nimmt. Eine Rückvergütung erfolgt nicht.

Liskamm_MonteRosaDie beratene Person verpflichtet sich, mir vor dem Beginn und im Verlauf des Coachings / der Beratung über eventuell vorangegangene oder laufende Therapien/Beratungen eine Information zu geben. Dies gilt ebenso für alle Ereignisse und Vorgänge, die einen Einfluss auf die Gesprächsserie / die Beratung haben könnten. Ebenso gilt, dass lösungsfokussierende Coachings weder ein Therapie ersetzen, noch eine Therapie sind.

Ehrlichkeit und Offenheit sind ein wichtiger Bestandteil des Coachings / der Beratung, sowohl von Seiten der beratenen Person als auch der Berater. Über erlangte Informationen wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart. Generell bedarf es einer schriftlichen Aufhebung der Schweigepflicht, wenn Informationen aus der Kurzberatung an Dritte weitergegeben werden sollen.

Nur, wer den AGB zustimmt, kann mit dem Coaching / der Beratung / der Ausbildung / dem Seminar beginnen.

Herten, 01.10.2011

Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis,.
Vielleicht ist keines da.
Franz Kafka

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